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Organisatorisches zur schulinternen Weiterbildung

Übersicht

Ziele

Schul- oder gemeindeinterne Weiterbildung hat zum Ziel, Gruppen von Lehrpersonen, die im selben Schulhaus oder in der gleichen Gemeinde arbeiten - sich also bereits aus dem Alltag kennen - Gelegenheit zu gemeinsamer Weiterbildung zu geben.

Diese Form der Weiterbildung bietet die Möglichkeit,

  • das gegenseitige Verstehen und die Zusammenarbeit zu fördern.
  • Kooperation und Kommunikation im Team zu optimieren.
  • eine gemeinsame Besinnung auf Werte und Normen sowie auf pädagogische Grundgedanken vorzunehmen
  • den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule praxisbezogen zu konkretisieren.
  • schulische und erzieherische Schwierigkeiten und Probleme zu lösen.
  • das Schulleben gezielt zu gestalten.

Die Schulinterne Weiterbildung leistet deshalb generell einen wichtigen Beitrag zur Schulentwicklung.

Inhalte / Themen

Inhalte und Themen entstehen aus spezifischen Anliegen und Fragen der jeweiligen Gruppe. Gewählte Themen müssen jedoch in einem deutlichen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen.

Zeitliche Ansetzung

Ab 1. August 2007 gelten folgende Neuerungen:
Die Schulkommission legt die Zeitgefässe für die Weiterentwicklung der Schule und die schulinterne Weiterbildung fest. Sie hat neu die Möglichkeit, die maximal acht von ihr festzulegenden unterrichtsfreien Halbtage auch für schulinterne Weiterbildungsveranstaltungen zu verwenden.

Kursgesuche

Reichen Sie Kursgesuche möglichst frühzeitig zur Bewilligung beim gemeindlichen Schulrektorat ein. Die Gesuche müssen in schriftlicher Form über folgende Punkte Auskunft geben:

  • Gemeinde, Schulhaus, beteiligte Lehrpersonen, verantwortliche Kontaktperson
  • Vorgeschlagenes Thema mit Angaben zu Zielen, Kursinhalten, Arbeitsformen, Terminen, Zeit und Dauer
  • Klärung der Frage, ob eine von aussen zugezogene Fachperson (Kursleiterin bzw. Kursleiter) notwendig erscheint. Wenn ja: für die gesamte Kursdauer bzw. teilweise (geschätzter Umfang).
  • Schätzung der Kosten: Für die Kursleitung, für allfällige Materialien und weitere Kosten.

Verantwortlichkeit

Eine Lehrperson ist gegenüber der Gemeinde für den Kurs verantwortlich (Gesuch, Absprachen etc.)

Bewilligung / Finanzierung

Bewilligungsinstanz ist die Schulgemeinde. Der Kanton leistet keinen Beitrag an Schulinterne Weiterbildungskurse. Die Kostenfrage ist deshalb innerhalb der Gemeinde zu regeln.

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